Barrierefreiheit
Dokument erstellt unter Zuhilfenahme des Musterschreiben-Assistenten der HB Legal Tech GmbH
Vorbemerkungen:
Ab dem 29.06.2025 müssen die gesetzlichen Informationspflichten zur Barrierefreiheit im Online-Shop erfüllt werden.
Shopbetreiber müssen dann unter einer separaten Schaltfläche in der zentralen Shop-Navigation, die eine eindeutige
Bezeichnung wie z.B. „Barrierefreiheit“ tragen sollte, eine Erklärung zum aktuellen Stand der Barrierefreiheit ihres
Shops bereitstellen.
Hinweis: Dieses Muster wurde gewissenhaft und mit größter anwaltlicher Sorgfalt erstellt. Es erhebt keinen Anspruch
auf Vollständigkeit und Richtigkeit und ersetzt nicht die Beratung durch einen Rechtsanwalt. Es bietet Hilfestellung für
die Erstellung einer Barrierefreiheitserklärung und ist als Vorschlag für mögliche Regelungen zu verstehen. Eine
eigenständige Prüfung und Anpassung durch den Verwender wird empfohlen.
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Erklärung zur Barrierefreiheit
Einleitung
Wir sind bestrebt, unsere Website www.beauetal.com in Übereinstimmung mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
(BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen. Unser
Ziel ist es, allen Nutzern, insbesondere auch Menschen mit Beeinträchtigungen, eine leichte und uneingeschränkte
Nutzung zu ermöglichen.
Diese Erklärung beschreibt den Stand der Barrierefreiheit unserer Website, die Maßnahmen zur Beseitigung von
Barrieren sowie Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme und Beschwerde.
Geltungsbereich dieser Erklärung
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.beauetal.com.
Dienstleistungsbeschreibung
Auf dieser Website bieten wir folgende Leistungen an:
Waren
Dienstleistungen: Beratung von Kosmetikstudios, Schulungen für Behandlungen und Produkte,
Unternehmensberatung
digitale Inhalte: E-Books
Darüber hinaus enthält diese Website einen Blog.
Häufig gestellte Fragen samt Antworten sind ebenfalls auf dieser Website enthalten.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Unsere Website erfüllt teilweise die Anforderungen des BFSG in Verbindung mit der BFSGV, die geltenden technischen
Standards der europäischen Norm EN 301 549 und der Web Content Accessibility Guidelines WCAG 2.1. Die WCAGKonformität entspricht der Stufe AA.
Umgesetzte Maßnahmen zur Beseitigung von Barrieren
Die Barrierefreiheitsanforderungen werden auf unserer Website insbesondere durch folgende Maßnahmen erfüllt:
Klar erkennbare Schriftgrößen und starke Farbkontraste
Navigierbarkeit per Maus und per Tastatur
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Alternativtexte für Bilder
Untertitel und Audiodeskriptionen in Videos
Leicht lesbare und verständliche Sprache
Zusätzliche Texthinweise beim Nichtausfüllen von Pflicht-Eingabefeldern
Kompatibilität mit allen gängigen Screenreadern (Bildschirm-Lesehilfen)
Anpassbare Darstellungsoptionen für verschiedene Endgeräte (Smartphones, Tablets, Desktop-Computer etc.)
Nicht barrierefreie Inhalte
Trotz unserer Bemühungen sind die nachstehend aufgeführten Inhalte nicht barrierefrei:
1. Fehlende semantische Hauptüberschrift (H1) Problem: Auf der Startseite ist kein deutlich als H1
ausgezeichnetes Element vorhanden – der Seitenname oder Claim wird nicht korrekt als H1 ausgezeichnet.
Dadurch fehlt Screenreader-Nutzern ein zentrales Orientierungselement. Norm/Anforderung: WCAG 2.1 AA
1.3.1 (Info and Relationships); DIN EN 301 549 5.2.2 Zumutbarkeit: Ja. Aufwand: HTML-Template um eine
H1-Kennzeichnung im Header ergänzen (ca. 0,5–1 Std. Entwicklerzeit). 2. Unzureichende Beschriftung von
Formularelementen Problem: Das Suchfeld („Suchen“) und die Newsletter-Anmeldung verfügen über keinen
korrekt mit verknüpften Beschriftungstext (Label for/ID), sondern nur Platzhaltertexte. Screenreader können so
die Funktion des Feldes nicht zuverlässig ausgeben. Norm/Anforderung: WCAG 2.1 AA 1.3.1; WCAG 2.1 AA
4.1.2 (Name, Role, Value); DIN EN 301 549 5.3.1 Zumutbarkeit: Ja. Aufwand: Labels im Shopify-Theme
hinzufügen bzw. aria-label ergänzen (ca. 1 Std. Entwicklerarbeit). 3. Unvollständige Alternativtexte für Bilder
Problem: Viele Produkt- und Werbebilder tragen nur generische Texte wie „Image“ oder sind ganz ohne altAttribut. Dadurch erhalten sehbehinderte Nutzer*innen keine Beschreibung der Bildinhalte. Norm/Anforderung:
WCAG 2.1 AA 1.1.1 (Non-Text Content); DIN EN 301 549 5.4.1 Zumutbarkeit: Ja. Aufwand: Produkt- und
Content-Bilder mit sinnvollen, kurzen alt-Texten versehen (je Bild ca. 2–5 Min.). 4. Fehlende sichtbare
Fokusindikatoren Problem: Nach Betätigung per Tab-Taste ist an interaktiven Elementen (Buttons, Links) kein
klar sichtbarer Rahmen oder Hintergrundwechsel erkennbar – viele Custom-Styles setzen outline: none.
Keyboard-Only-User verlieren so die Orientierung. Norm/Anforderung: WCAG 2.1 AA 2.4.7 (Focus Visible);
DIN EN 301 549 5.2.4 Zumutbarkeit: Ja. Aufwand: CSS anpassen, um Standard-Fokus oder eigene Styles mit
hohem Kontrast zu ermöglichen (ca. 1 Std.). 5. Unzureichende Farbkontraste bei Navigationstexten Problem:
Navigationselemente (z. B. Menüpunkt „Wissen“) und Fußzeilenlinks erscheinen in hellem Grauton auf weißem
Hintergrund mit Kontrastwert unter 4.5:1. Für sehbehinderte Nutzer*innen schwer lesbar. Norm/Anforderung:
WCAG 2.1 AA 1.4.3 (Contrast Minimum); DIN EN 301 549 5.3.2 Zumutbarkeit: Ja. Aufwand: Schriftfarbe in
CSS auf dunkleren Farbwert ändern (ca. 0,5 Std.). 6. Fehlende ARIA-Landmarks und Rollen Problem: Die Seite
nutzt keine role="banner", role="navigation", role="main" oder role="contentinfo". Screenreader-Nutzer*innen
können nicht per Schnellnavigation springen. Norm/Anforderung: WCAG 2.1 AA 1.3.1; DIN EN 301 549 5.2.1
Zumutbarkeit: Ja. Aufwand: HTML-Template um ARIA-Landmarks ergänzen (ca. 0,5 Std.). 7. KeyboardNavigierbarkeit des Mega-Menus Problem: Das aufklappende Hauptmenü (z. B. „Produkte“) lässt sich zwar per
Maus öffnen, reagiert aber nicht konsistent auf Tastatur-Events (z. B. Enter/Space, Pfeiltasten), und ariaexpanded-Attribute fehlen. Norm/Anforderung: WCAG 2.1 AA 2.1.1 (Keyboard); WCAG 2.1 AA 4.1.2; DIN EN
301 549 5.2.2 Zumutbarkeit: Ja. Aufwand: JavaScript-Eventhandler und ARIA-Attribute ergänzen, um
vollständige Keyboard-Unterstützung zu gewährleisten (ca. 4–6 Std.). 8. hCaptcha ohne zugängliche Alternative
Problem: Das hCaptcha-Widget im Newsletter-Formular ist für Screenreader nur schwer bedienbar und verbirgt
oft Audio- oder visuelle Prüfaufgaben ohne zugängliche Alternative. Norm/Anforderung: WCAG 2.1 AA 1.4.11
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(Non-Text Contrast für visuelle Prüfaufgaben); WCAG 2.1 AA 4.1.2; DIN EN 301 549 5.5.3 Zumutbarkeit:
Nein. Begründung: Anbieterwechsel oder eigene Implementation einer barrierearmen Alternative erfordert
tiefgehende Lizenz-Verhandlungen oder teure Individualentwicklung (geschätzt mehrere tausend Euro). 9. Keine
Untertitel für eingebettete Videos Problem: Sollten auf den Produktseiten Videos eingebettet sein, liegen derzeit
keine Untertitel oder Beschreibungen vor. Hörgeschädigte Nutzer*innen können den Inhalt nicht verstehen.
Norm/Anforderung: WCAG 2.1 AA 1.2.2 (Captions); DIN EN 301 549 5.4.2 Zumutbarkeit: Nein. Begründung:
Professionelle Untertitelung externer Videoproduktionen kann pro Video mehrere hundert Euro kosten. 10.
Fehlende Anpassung an Bildschirmvergrößerung Problem: Bei 200 % Browser-Zoom kommt es zu
Überlappungen in Navigation und Produktlisten, da feste Layout-Breiten verwendet werden. Norm/Anforderung:
WCAG 2.1 AA 1.4.4 (Resize Text); DIN EN 301 549 5.1.2 Zumutbarkeit: Nein. Begründung: Umfassende
Umstellung auf fluide, responsive Grid-Layouts erfordert größere Theme-Überarbeitung (geschätzt 20–30 Std.
Entwicklungsaufwand). Zusammenfassung der wirtschaftlich unzumutbaren Punkte für Kleinunternehmen
hCaptcha-Alternative / Lizenzkosten (Punkt 8) Professionelle Untertitelung von Videos (Punkt 9) Umfangreiche
Theme-Überarbeitung für Zoom/Responsive (Punkt 10)
Wir arbeiten kontinuierlich daran, bestehende Barrieren zu identifizieren und zu beseitigen.
Wir bemühen uns zeitnah eine angepasste Version oder barrierefreie Alternativen zur Verfügung zu stellen.
Nicht barrierefreie Inhalte aufgrund wirtschaftlicher Unzumutbarkeit
Einige Barrieren auf unserer Website können aufgrund wirtschaftlicher Unzumutbarkeit nicht kurzfristig behoben
werden. Dazu gehören:
Komplexe interaktive Anwendungen und spezielle Funktionen auf unserer Website erfordern erhebliche
finanzielle und personelle Ressourcen, um sie vollständig barrierefrei zu gestalten. Wir prüfen kontinuierlich
Möglichkeiten zur Verbesserung, können jedoch aufgrund der unverhältnismäßig hohen Kosten nicht alle
Barrieren sofort beseitigen. Dies betrifft folgende Anwendungen und Funktionen: 8. hCaptcha ohne zugängliche
Alternative
Problem: Das hCaptcha-Widget im Newsletter-Formular ist für Screenreader nur schwer bedienbar und verbirgt
oft Audio- oder visuelle Prüfaufgaben ohne zugängliche Alternative.
Norm/Anforderung: WCAG 2.1 AA 1.4.11 (Non-Text Contrast für visuelle Prüfaufgaben); WCAG 2.1 AA 4.1.2;
DIN EN 301 549 5.5.3
Zumutbarkeit: Nein.
Begründung: Anbieterwechsel oder eigene Implementation einer barrierearmen Alternative erfordert tiefgehende
Lizenz-Verhandlungen oder teure Individualentwicklung (geschätzt mehrere tausend Euro).
9. Keine Untertitel für eingebettete Videos
Problem: Sollten auf den Produktseiten Videos eingebettet sein, liegen derzeit keine Untertitel oder
Beschreibungen vor. Hörgeschädigte Nutzer*innen können den Inhalt nicht verstehen.
Norm/Anforderung: WCAG 2.1 AA 1.2.2 (Captions); DIN EN 301 549 5.4.2
Zumutbarkeit: Nein.
Begründung: Professionelle Untertitelung externer Videoproduktionen kann pro Video mehrere hundert Euro
kosten.
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10. Fehlende Anpassung an Bildschirmvergrößerung
Problem: Bei 200 % Browser-Zoom kommt es zu Überlappungen in Navigation und Produktlisten, da feste
Layout-Breiten verwendet werden.
Norm/Anforderung: WCAG 2.1 AA 1.4.4 (Resize Text); DIN EN 301 549 5.1.2
Zumutbarkeit: Nein.
Begründung: Umfassende Umstellung auf fluide, responsive Grid-Layouts erfordert größere ThemeÜberarbeitung (geschätzt 20–30 Std. Entwicklungsaufwand).
Zusammenfassung der wirtschaftlich unzumutbaren Punkte für Kleinunternehmen
hCaptcha-Alternative / Lizenzkosten (Punkt 8)
Professionelle Untertitelung von Videos (Punkt 9)
Umfangreiche Theme-Überarbeitung für Zoom/Responsive (Punkt 10)
1. Fehlende semantische Hauptüberschrift (H1)
Problem: Auf der Startseite ist kein deutlich als H1 ausgezeichnetes Element vorhanden – der Seitenname oder
Claim wird nicht korrekt als H1 ausgezeichnet. Dadurch fehlt Screenreader-Nutzern ein zentrales
Orientierungselement.
Norm/Anforderung: WCAG 2.1 AA 1.3.1 (Info and Relationships); DIN EN 301 549 5.2.2
2. Unzureichende Beschriftung von Formularelementen
Problem: Das Suchfeld („Suchen“) und die Newsletter-Anmeldung verfügen über keinen korrekt mit
verknüpften Beschriftungstext (Label for/ID), sondern nur Platzhaltertexte. Screenreader können so die Funktion
des Feldes nicht zuverlässig ausgeben.
Norm/Anforderung: WCAG 2.1 AA 1.3.1; WCAG 2.1 AA 4.1.2 (Name, Role, Value); DIN EN 301 549 5.3.1
3. Unvollständige Alternativtexte für Bilder
Problem: Viele Produkt- und Werbebilder tragen nur generische Texte wie „Image“ oder sind ganz ohne altAttribut. Dadurch erhalten sehbehinderte Nutzer*innen keine Beschreibung der Bildinhalte.
Norm/Anforderung: WCAG 2.1 AA 1.1.1 (Non-Text Content); DIN EN 301 549 5.4.1
4. Fehlende sichtbare Fokusindikatoren
Problem: Nach Betätigung per Tab-Taste ist an interaktiven Elementen (Buttons, Links) kein klar sichtbarer
Rahmen oder Hintergrundwechsel erkennbar – viele Custom-Styles setzen outline: none. Keyboard-Only-User
verlieren so die Orientierung.
Norm/Anforderung: WCAG 2.1 AA 2.4.7 (Focus Visible); DIN EN 301 549 5.2.4
5. Unzureichende Farbkontraste bei Navigationstexten
Problem: Navigationselemente (z. B. Menüpunkt „Wissen“) und Fußzeilenlinks erscheinen in hellem Grauton
auf weißem Hintergrund mit Kontrastwert unter 4.5:1. Für sehbehinderte Nutzer*innen schwer lesbar.
Norm/Anforderung: WCAG 2.1 AA 1.4.3 (Contrast Minimum); DIN EN 301 549 5.3.2
Dokument erstellt unter Zuhilfenahme des Musterschreiben-Assistenten der HB Legal Tech GmbH
6. Fehlende ARIA-Landmarks und Rollen
Problem: Die Seite nutzt keine role="banner", role="navigation", role="main" oder role="contentinfo".
Screenreader-Nutzer*innen können nicht per Schnellnavigation springen.
Norm/Anforderung: WCAG 2.1 AA 1.3.1; DIN EN 301 549 5.2.1
7. Keyboard-Navigierbarkeit des Mega-Menus
Problem: Das aufklappende Hauptmenü (z. B. „Produkte“) lässt sich zwar per Maus öffnen, reagiert aber nicht
konsistent auf Tastatur-Events (z. B. Enter/Space, Pfeiltasten), und aria-expanded-Attribute fehlen.
Norm/Anforderung: WCAG 2.1 AA 2.1.1 (Keyboard); WCAG 2.1 AA 4.1.2; DIN EN 301 549 5.2.2
Barrieren melden, Feedback und Kontaktdaten
Falls Sie auf unserer Website auf Barrieren stoßen oder Unterstützung bei der Nutzung der Website benötigen, zögern
Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir freuen uns auf Ihr Feedback und bemühen uns, die gemeldeten Barrieren im Rahmen
der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten schnellstmöglich zu beheben. Auf folgenden Wegen können Sie uns
kontaktieren:
BEAUÉTAL UG ) haftungsbeschränkt) & Co. KG
Maximilianstraße 2, 80539 München
hello@beauetal.com
Tel.: +49 89 20 500 8 57 18
Sollten Sie auf Ihre Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können
Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden.
Zuständige Marktüberwachungsbehörde
MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: 0391 567-4530
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de
Erstellungsprozess dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde durch interne Tests erstellt.
Methoden zur Prüfung der Barrierefreiheit:
Dokument erstellt unter Zuhilfenahme des Musterschreiben-Assistenten der HB Legal Tech GmbH
ChatGPT
Aktualisierung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde mit größter Sorgfalt erstellt, sie wird regelmäßig überprüft und aktualisiert, um die jeweils
aktuellen Anforderungen und Standards zu erfüllen.
Letzte Aktualisierung: 27.06.2025
Quelle: https://www.haendlerbund.de